Kosten
Ambulante Musiktherapie und Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen privat bezahlt werden. Bei privaten Krankenversicherungen mit einer Zusatzversicherung über Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie kann eine teilweise Kostenübernahme erfolgreich sein. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
In manchen Fällen übernehmen die Jugendämter nach vorheriger Absprache die Kosten für Musiktherapie
- - im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (§27 SGB VIII),
- - als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII) oder
- - zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII).
Im Rahmen der Sozialhilfe sieht das Sozialgesetzbuch XII eine
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 - 60a) vor. Bitte
erkundigen Sie sich vorab, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Therapie ist als außergewöhnliche Belastung teilweise steuerlich absetzbar. Informationen hierzu habe ich gefunden unter:
- - http://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen)
- - Einkommenssteuergesetz §33
- - Einkommenssteuergesetz §33a
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übernehmen.
Damit sich inneres Wachstum und Veränderungen einstellen und festigen
können, braucht der Prozess, in dem ich Menschen mit Musiktherapie
begleite, verbindliche Rahmenbedingungen über einen längeren Zeitraum
hinweg.
Ein erstes Kennenlernen erfolgt im Vorgespräch. Dort werden die Wünsche
und Ziele des Klienten besprochen und ein Therapieplan mit
Terminabsprachen festgelegt. Danach folgen 5 Probesitzungen, in denen
geschaut wird, ob "die Chemie" zwischen uns stimmt. Im Anschluss daran
folgen regelmäßige, wöchentliche oder 14tägige Sitzungen von 50 Minuten.
Soll die Therapie zum Ende kommen, braucht es mindestens 3 Sitzungen, um
das Veränderte zu würdigen und Abschied zu nehmen.
Ich bin an die Schweigepflicht gebunden und unterliege dem Datenschutz.
Für eine Musiktherapiestunde (50 Minuten) berechne ich 70,00-80,00€. Das Vorgespräch ist zunächst kostenfrei. Kommt in der Folge eine Therapievereinbarung zustande, wird das Vorgespräch als Therapiesitzung mitberechnet..
Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden, für später abgesagte Termine muss ich eine Ausfallpauschale von 35,00€ berechnen, da der Termin dann nicht mehr vergeben werden kann.